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Die ex-GEZ und der Meldedatenabgleich

Viele von uns haben bzw. werden in nächster Zeit Post von der Behörde formerly known as GEZ bekommen. Darin wird man unter Androhung von Zwangsmaßnahmen aufgefordert, bekannt zu geben, ob und wenn ja wie man bereits seine “Empfangsgeräte” angemeldet hat. Dabei liegt ein ein Rückumschlag, der im Briefmarkenfeld mit “Bitte ausreichend freimachen” und über der Adresse des Beitragsservice mit “Antwort” beschriftet ist.

Wer sich über die GEZ bzw. ihre Nachfolgemaf^h^h^hbehörde auch so ärgert wie ich, kann den Umschlag zwar beantworten, aber ohne Frankierung in den Briefkasten werfen. Denn die oben erwähnte Beschriftung bedeutet, daß im Zweifelsfall der Empfänger das Porto zahlt. Auch wenn der Text im Briefmarkenfeld etwas anderes sagt. Hier ist man ja eher an die freundliche Formulierung gewöhnt “Bitte freimachen, falls Marke zur Hand”.

Laut Deutscher Post ist aber auch der “Bitte ausreichend freimachen” Text in Verbindung mit der Beschriftung “Antwort” eine Deklaration als Werbeantwort. Neben dem Porto selbst werden dabei übrigens 6 Cent sogenanntes Werbeantwortentgelt fällig :)

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