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Aber du liebst deinen Job doch, oder?!?

Heute würde ich mich gerne kurz mit dem Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Festanstellung beschäftigen. In diesem Bereich greift immer mehr der Usus um sich, all-incl Arbeitsverträge zu machen. Das bedeutet, darin stehen so Formulierungen wie

“Mit dem Grundgehalt gelten alle Überstunden bis zur gesetzlichen Höchstgrenze als abgegolten.”

Wenn man seinen Unmut darüber äußert, daß man Arbeitszeit leisten soll, die dann nicht gesondert vergütet wird, heißt es oft: “Oh, das geht nicht. Da haben wir ja keine Kontrolle über die Kosten!”

Um es einmal klar zu sagen:

Keine Überstunden zu vergüten bedeutet, das unternehmerische Risiko auf den Mitarbeiter abzuwälzen.

Ein Unternehmen nimmt einen Auftrag an und hat dafür eine Vergütung vereinbart, die aufgrund der Angaben des Auftraggebers abgeschätzt ist. Wenn da etwas nicht stimmt, ist das kein Risiko, daß ein Arbeitnehmer tragen sollte. Das ist unredlich.

Man kann das auch von der anderen Seite sehen: mein erster Projektvermittler als Freelancer meinte mal auf meine Einlassung: “Ach, das halbe Stündchen hab ich nicht aufgeschrieben!”:

Ihre Arbeitszeit ist das einzige Gut, daß Sie zu verkaufen haben. Verschenken Sie das nicht. Ihnen wird auch kein Geld geschenkt.

Natürlich sollte man das lieben oder wenigstens gern machen, was man beruflich tut. Und was man gern tut, da schaut man nicht auf die Minute. Aber so lange ich kein Geld für nichts geschenkt bekomme, kann ich keine Arbeitszeit für nichts verschenken. Manus manum lavat nannten das die Römer …